DRINGEND GESUCHT
Unsere neuesten Gesuche:

sie sucht ihn - twin life rules

er sucht ihn - Blaise Zabini gesucht

Außerdem suchen wir DRINGEND unsere Ginny Weasly, Ron Weasly, Professor McGonagall, uvm und
Schüler
Helping Hands
26.09.2000 Hogwarts
Tagesprophet
Harry Potter
Newsticker Aktuell zum Thema – Harry Potter Forum der anderen Art:
Liebe/r Leser/in!
Danke, dass Du Dir die heutige Ausgabe des „Tagespropheten“ durchließt. Zunächst möchten wir Dir erklären um was es in dieser besonderen Ausgabe geht:

Das Forum beschäftigt sich mit den Geschehen nach dem Krieg mit Lord Voldemort. Genauer gesagt zwei Jahre danach. Dazu muss bedacht werden, dass die (bisher) bekannten Ehen und Kinder nicht existieren. Den Abschluss haben alle Schüler sehr gut gemeistert und es hat sie in unterschiedliche Richtungen verschlagen. Hermine zum Beispiel hatte einen Gegenzauber gefunden und die Erinnerungen ihrer Eltern zurückgeholt. Draco hat sich zu einer freundlichen, ja gar friedvollen Person entwickelt während Ginny aufgrund Harrys Kriegstrauma mit ihrer Beziehung zu kämpfen hat. Luna musste sich eingestehen, dass es die Schrumpfhörnigen Schnarchkackler nicht gibt und so zog es sie, wie viele andere, zurück nach Hogwarts um dort ihr Wissen weiter zu geben. Ron hat sich dazu entschlossen George nach dem Tod von Fred in dessen Laden zu unterstützen und McGonagall strebt ihren wohlverdienten Ruhestand an, nachdem sie einigen ihren ehemaligen Schülern ein paar Tropfen vom Alterungstrank verabreicht hatte, damit sie als Professor für das Rektoratsamt kandidieren können. Die Todesseer wollen Rache für Voldemort und planen ihren grausamen Angriff auf Hogwarts, während in der Direktion nicht mal geklärt wurde, wer die Leitung übernehmen wird. Viel hat sich verändert, doch das Schloss und sein Charme sind gleich geblieben. Aber bleibt er gleich oder werden die Todesser das Ruder rumreißen? Das allein liegt an DIR und dem Zusammenhalt der Gemeinschaft.

LINKS
News
Du bist im Urlaub und hast Angst, dass Du was verpasst? Kein Problem! Unser Adminteam hat seit Kurzem die Rubrik "Zusammenfassungen" eröffnet. Dort kannst Du wöchtenlich ganz entspannt nachlesen, was sich in den einzelnen Plays getan hat! Also genieße Deine freien Tage, ohne etwas zu verpassen! Hab Spaß, denn "Real Life" geht auch bei uns selbstverständlich vor. Immerhin ist der Sommer die beste Zeit des Jahres für Partys, Hochzeiten, Enstspannung oder gemütliche Grillabende! Außerdem regt frische Luft den Kreislauf an - und das Gehirn kann viel bessser arbeiten (und somit spannendere Plays kreieren) und man ist generell entspannter!
#1

Hogwarts Schulordnung

in Regelwerk & Storyline 28.06.2019 17:55
von Draco Malfoy | 804 Beiträge

I. Allgemeine Verhaltensregeln

1. Das Verhalten in der Schule
Der Verbotene Wald darf von Schülern nicht betreten werden.
Nach 22:00 ist es Schülern verboten sich außerhalb der Gemeinschaftsräume (Gemeinschaftsräume der Häuser oder Übergreifender Gemeinschaftsraum) aufzuhalten. Nach 24:00 ist es den Schülern verboten sich außerhalb der Häuser aufzuhalten. Es gilt strikte Nachtruhe.
Zwischen 22:00 und 5:30 bleibt das Hauptportal verschlossen.
Die offiziellen Essenzeiten in der Großen Halle lauten wie folgt: Frühstück von 6:30-9:30, Mittagessen von 12:00-14:00, Abendessen von 18:00-20:00; zwischen 15:00 und 17:00 ist es möglich einen Nachmittagstee einzunehmen.
Schülern der ersten und zweiten Klassenstufe ist es nicht gestattet das Schulgelände zu verlassen. Schülern ab der 3. Klassen ist es gestattet an denen von der Schule eingeräumten Wochenenden das Zaubererdorf Hogsmeade zu besuchen, insofern eine schriftliche Einwilligung der Eltern oder des Vormunds vorliegt.
Bei einer Erkrankung während des Unterrichts hat der Schüler sich bei der jeweiligen Lehrkraft zu entschuldigen und ggf. den Krankenflügel aufzuzusuchen.
Unfälle während der Unterrichtszeit sind sofort dem Fachlehrer zu melden. Der verletzte Schüler ist sofort in den Krankenflügel zu bringen.
Jegliche Erkrankung und Verletzung ist unverzüglich bei der Schulkrankenschwester behandeln zu lassen.
Jeder Schüler ist zu sorgsamem Umgang mit Schuleigentum und dem Eigentum seiner Mitschüler verpflichtet. Mutwillige Zerstörungen werden geahndet.
Jeglicher Drogen-, Alkohol- und Tabakkonsum auf dem Schulgelände ist strikt verboten und wird ggf. ohne Vorwarnung mit einem Schulverweis geahndet.
Das Fliegen auf den Gängen ist untersagt. Eigene Besen sind in der Besenkammer aufzubewahren, Schulbesen dürfen nicht ausgeliehen werden.
Erstklässlern ist es nicht erlaubt einen eigenen Besen zu besitzen.
Das Sitzen auf dem Boden der Korridore ist aus Sicherheitsgründen untersagt, genauso wie das Rennen auf den Gängen
Das Werfen von Schneebällen, Kastanien, Kröten, Hämmern, Zauberstäben, Erinnermichs u.ä ist untersagt.



2. Unterricht, Versetzung und Klassenräume
Zur Versetzung ist das Bestehen der jährlichen Abschlussprüfungen von Nöten. Unter gegebenen Umständen ist es dem Schüler gestattet das Jahr zu wiederholen oder die Z.A.G.s und/oder U.T.Z. bei mangelhaften Ergebnissen erneut abzulegen. Dies darf allerdings nur je einmal geschehen und bedarf evtl. der Fürsprache eines Lehrers oder kann in besonderen Fällen zur Gänze verweigert werden.
Welche Leistungsnachweise in den einzelnen Fächern erhoben werden und wie sie gewichtet werden kann bei den Fachlehren erfragt werden.
Schülern unterhalb des U.T.Z.-Niveaus ist es nicht gestattet unentschuldigt im Unterricht zu fehlen, desweiteren werden Unpünktlichkeit und Leistungsverweigerungen nicht geduldet.
In Klassenzimmern und Fachräumen sind die Fenster nach Unterrichtsschluss zu schließen und die Tafel zu säubern.
Das Betreten und der Aufenthalt in Fachräumen außerhalb der Unterrichtszeiten ist nur mit Erlaubnis einer Lehrperson gestattet. (Dies gilt insbesondere für den Astronomieturm und den Wahrsageturm, die ohne Aufsicht aus Sicherheitsgründen die zu betreten sind)
Schülern ist es gestattet (aus triftigen Gründen!) je ein Wochenende alle vier Wochen fern von der Schule zu verbringen. Voraussetzung ist allerdings eine schriftliche Entschuldigung der Eltern.



3. Der Umgang miteinander
Jeder Schüler ist zum respektvollen, höflichen Umgang mit seinen Mitschülern angehalten. Das heißt Handgreiflichkeiten, Aufforderungen zum Duell und vulgärer Sprachgebrauch sowie Beleidigungen sind unerwünscht.
Das Haus, dessen Ehre und die Gemeinschaft sind mit höchster Sorgfalt zu Achten und zu Wahren.
Jeder Schüler ist dazu verpflichtet dem Schulpersonal (Professoren, Schulkrankenschwester, Hausmeister, Schülervertreter) mit Achtung und Respekt entgegenzutreten und Anweisungen ohne Umschweife entgegen zu nehmen.
Jeglicher Verstoß gegen die guten Sitten wird geahndet.
Geplante, kriminelle Aktivitäten, wie u.a. Diebstahl werden zusätzlich zu den magisch-strafrechtlichen Folgen mit einem sofortigen Schulverweis geahndet.
Die Mädchen- bzw. Jungenschlafsäle sind für das jeweils andere Geschlecht tabu.
Bei Problemen mit Mitschülern, Lehrkörpern o.A. sind die Schüler angehalten sich zunächst an den Vertrauensschüler/in ihres Hauses oder aber an den Hauslehrer zu wenden.



4. Sonstiges
Die Haltung ggf. gefährlicher und/oder großer magischer Tierwesen ist verboten. Dagegen ist es gestattet ein kleineres Haustier wie z.B. eine Eule, eine Kröte oder eine Katze im Gemeinschaftsraum (bzw. Eulenturm) zu halten.
Schülern ist Handhabung von Objekten und Substanzen der Handelsklassen A-C ohne Aufsicht verboten.
Im Krankenflügel sind die Anweisungen und Gebote der Schulkrankenschwester zu befolgen. Besuchszeiten, -erlaubnis, etc. werden von dieser zugeteilt und eingeräumt.
Das Betreten des Schlossgeländes ist Unbefugten aus Sicherheitsgründen verboten.
Schülern ist es u.U. gestattet Besuch von Freunden oder Verwandten zu empfangen. Dieser muss allerdings bei der Schulleitung angemeldet und von dieser genehmigt werden. Die Schulleitung legt den genaueren Rahmen, sowie Zeitraum und ggf. Ort fest.



5. Sanktionen u.ä





Den Lehrern, Schulsprechern und Vertrauensschülern ist es gestattet Sanktionen zu verhängen.
Bei Verstößen gegen die Bibliotheksregeln (s.u.) kann ein Bibliotheksverbot verhängt werden.
Bei häufigen Verstößen gegen diverse Regeln können Hogsmeade-Wochenenden verwehrt, Schüler von Schulaktivitäten oder gar vom Schulleben ausgeschlossen werden.
Körperliche Züchtigung ist seit 1988 in keiner Form mehr Praxis.
Dem Hausmeister ist es gestattet Unholde in Ketten zu legen bis eine Lehrperson über eine Bestrafung entscheidet.*
Das Zünden von Stinkbomben wird mit 3 Stunden in den Daumenschrauben geahndet.**
Das Abfeuern von Flüchen wird mit dreitägiger Kerkerhaft bei Wasser und Brot bestraft.***
Lehrern und Schulpersonal ist der Gebrauch des Rohrstocks als Züchtigungsmaßnahme gestattet.***
Verschmutzung oder mutwillige Zerstörung von Schuleigentums wird mit der Streckbank bestraft.*
(* abgeschafft 1984)
(** abgeschafft 1985)
(*** abgeschafft 1986)


II. Uniformspflicht

a.Jeder Schüler ist dazu verpflichtet Schul- und damit Hausuniform zu tragen.
Das heißt:
von Montags bis Freitags im Unterricht sowie auf den Gängen und Ländereien
bei öffentlichen Veranstaltungen der Schule


Ausgenommen sind:
Quidditchbekleidung der entsprechenden Häuser
Wochenenden und Hogsmeade-Besuche
Gemeinschaftsräume und Schlafsäle

b. Die Schuluniform* besteht** aus:
einem schwarzen Umhang mit silbernen Schnallen
einer weißen Bluse oder einem weißen Hemd
einem grauen Rock oder einer grauen Hose ***
schwarzen Schuhen
einer Krawatte oder Vergleichbarem
ggf. einem schwarzen Spitzhut
ggf. einem grauen Pullunder oder Weste oder Pullover
ggf. weißen Strümpfen oder Strumpfhosen
(* alles versehen mit den entsprechenden Hausabzeichen)
(** wetterbedingte Ausnahmen oder Zusätze werden von der Schulleitung bekannt gegeben)
(*** in Ausnahmefällen kann es Schülerinnen gestattet werden Hosen zu tragen. Buben ist das Tragen eines Rocks jedoch nicht gestattet.)


III. Regeln für den verantwortungsvollen Umgang mit Magie
Das Zaubern auf den Fluren während der Unterrichtszeiten ist untersagt. Ausgenommen hiervon sind notwendige Alltagsanwendungen.

Das Anwenden von Flüchen auf Mitschüler oder gar das Schulpersonal ist jederzeit strikt verboten und wird ggf. ohne Vorwarnung mit einem Schulverweis geahndet.

Das Erzeugen von magischem Feuer ist nur Schülern ab der dritten Klasse gestattet und nur in Räumen mit geöffnetem Fenster.

Das Kopieren von Hausaufgaben mittels Magie ist untersagt.

Behinderung von Schulpersonal oder dem regelten Tagesablauf mittels Magie ist untersagt.

IV. Verbotene Gegenstände

(i.A. von Argus Filch, Liste wird in dessen Büro bei Bedarf erweitert oder konkretisiert)
Stinkbomben und Stinkkügelchen
Fangzähnige Frisbees
Bissige Bumerangs
Jaulende Jo-Jos
alle Arten von Liebestränken
schwarzmagische und für gefährlich befundene Gegenstände aller Art
unberechenbare (und nicht funktionstüchtige) Muggelgeräte wie Handys, MP3-Spieler oder Geräte mit dem Symbol eines angebissenen Apfels, Laptops und Computer, etc.
selbstverständlich alle nach dem Zauberergesetz verbotene Handelswaren
magische und nicht-magische Waffen aller Art
(sämtliche Scherzartikel von Weasley's Zauberhafte Zauberscherze)



V. Regeln für Verhalten in und Nutzung der Bibliothek
Die Bibliothek ist täglich von 9:00 bis 21:00 Uhr geöffnet.

Alle Bücher sind als Schuleigentum pfleglich zu behandeln.

Ausgeliehene Bücher müssen bei Madame Pince vermerkt werden.

Es ist nicht gestattet Bibliotheksbücher zu beschriften.

Es ist nicht gestattet in der Bibliothek zu essen oder zu trinken.

Es ist nicht gestattet magisches oder gewöhnliches Feuer zu entfachen.

Es ist nicht gestattet die Verbotene Abteilung vor dem sechsten Schuljahr und ohne entsprechende Erlaubnis eines Professors zu betreten.

Es ist nicht gestattet laut zu sprechen, zu lachen oder zu schreien.

Es ist nicht gestattet Haustiere oder lebende Pflanzen mitzuführen



nach oben springen
lockDas Thema wurde geschlossen.


Besucher
0 Mitglieder und 1 Gast sind Online

Besucherzähler
Heute waren 18 Gäste , gestern 22 Gäste online

Forum Statistiken
Das Forum hat 358 Themen und 2943 Beiträge.

Heute waren 0 Mitglieder Online:

Besucherrekord: 139 Benutzer (10.04.2024 10:15).